Energieausweis für Wohngebäude Ingenieurbüro Leidig Fichtenau

Energieausweise

Ist Ihr Haus ein Energiefresser oder ein Energiesparer?

Das lässt sich ganz leicht herausfinden: mit einem Energieausweis.

Geregelt sind die Vorgaben zum Energieausweis im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Verpflichtend ist der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie.

Hilfreich beim Kauf und bei der Sanierung, denn er liefert wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen.

Der Energieausweis macht auf den ersten Blick deutlich, ob ein Haus Heizenergie verschwendet oder sparsam ist.

Muster-Energieausweis als Bedarfsausweis mit Effizienzklassen nach GEG 2020

Die farbige Skala oben auf dem Energieausweis zeigt leicht verständlich, ob das Haus im roten (hoher Energieverbrauch = großer Sanierungsbedarf) oder grünen Bereich (niedriger Energieverbrauch) steht.

Ergänzt wird die Farbskala im Energieausweis durch so genannte Effizienzklassen. Häuser und Wohnungen werden damit anhand ihrer Energiekennwerte in neun Effizienzklassen von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf) eingeteilt. Das ermöglicht einerseits den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.

Energieausweis-Varianten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Varianten vom Energieausweis: den so genannten Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wird aus den Angaben der Bewohner erstellt. In die Berechnungen fließt ihr Verbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre ein. Der Nachteil: Dieser Energieausweis ist stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Je nachdem, ob diese viel oder kaum heizen, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein. Für den Bedarfsausweis wird das Haus genau unter die Lupe genommen: Wie ist der Zustand von Außenwänden, Dach und Fenstern? Auf welchem Stand sind Heizung und Haustechnik? Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist. Am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen. Gültig sind beide Ausweisvarianten jeweils zehn Jahre. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab. Häuser unter Denkmalschutz benötigen keinen Energieausweis

Bei Vermietung oder Verkauf ist Energieausweis vorlegen Pflicht

Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie gilt laut GEG eine Energieausweis-Pflicht: Potenziellen Mietern und Käufern muss der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt werden. Kommt der Vertrag zustande, muss der Energieausweis dem Käufer oder neuen Mieter als Kopie oder Original ausgehändigt werden. Die Energiekennwerte aus dem Energieausweis gehören darüber hinaus auch in die Immobilienanzeige! Wer sich daran nicht hält, muss laut GEG 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Noch Fragen zum Thema Energieausweis?

Wir sind gerne für Sie da
Sanierungsleitfaden iSFP Sanierungsfahrplan Wohngebäude

Sanierungsleitfaden iSFP

Ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan zeigt Eigentümerinnen und Eigentümern, wo sie langfristig Energie einsparen können. Er berücksichtigt die baulichen, baukulturellen und persönlichen Ausgangsbedingungen des Wohngebäudes. Damit und durch eine kompakte, ansprechende Form soll er für eine energetische Gebäudesanierung sensibilisieren und motivieren.

Der Sanierungsfahrplan umfasst eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes im Hinblick auf den baulichen Wärmeschutz und die Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung. Anschließend wird ein Sanierungsfahrplan ausgestellt.

Mit der Vor-Ort-Analyse fördert das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) die unabhängige Vor-Ort-Energieberatung mit derzeit 50 % der Kosten. Das sind maximal bis zu 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis zu 850 Euro für Mehrfamilienhäuser je Projekt.

Darin soll die energetische Qualität des Gebäudes einerseits für den Ist-Zustand und andererseits – hierzu einen Vergleich ermöglichend – für den Zielzustand und die jeweils vorgeschlagenen Maßnahmenpakete abgebildet werden. Der Sanierungsfahrplan kann in Abstimmung mit dem Energieberater ein bis fünf Maßnahmenpakete umfassen und soll die Maßnahmenpakete an die Zukunftspläne der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer anpassen.

Das sind Ihre Vorteile mit einen Sanierungsfahrplan

  • Beim Austausch einer Heizungsanlage erhalten Sie eine preisattraktive Alternative in Bezug auf die im EWärmeG vorgesehenen kostenintensiven Erfüllungsoptionen.
  • Sie werden in die brisanten Themen „Energieeffizienz“ und „Klimaschutz“ eingeführt.
  • Sie erhalten einen Überblick über den aktuellen Zustand ihres Hauses in Hinsicht auf Verbrauch und Wärmedämmung.
  • Vor-Ort-Begehung mit Analyse des energetischen Ist-Zustands und des Energiebedarfs.
  • Sie erhalten eine energetische Bewertung Ihrer Immobilie im aktuellen Zustand.
  • Sie erhalten verschiedene Lösungsvorschläge für die energetische Sanierung.
  • Sie erhalten eine detaillierte Erklärung zu den einzelnen Sanierungsschritten.
  • Sie erhalten einen Überblick zu den möglichen Maßnahmen und zum Zustand nach erfolgter Sanierung.
  • Sie erhalten von mir als ausstellungsberechtigter Energieberater eine offizielle Bestätigung.
  • Sie erreichen komfortabel die 15 Prozent-Quote für erneuerbare Energien gemäß des EWärmeG.
  • Bei Vorlage des Sanierungsfahrplans reduziert sich Ihr Pflichtanteil in Bezug auf das EWärmeG von 15 auf 10 %.
  • Alle im Sanierungsfahrplan aufgeführten Empfehlungen sind unverbindlich und müssen nicht ausgeführt werden.
  • Die 5 Prozent werden Ihnen in jedem Fall angerechnet – unabhängig davon, ob Sie die Empfehlungen zur energetischen Optimierung umsetzen oder nicht!

Förderung für Maßnahmen aus dem iSFP

Wenn Sie bestimmte Einzelmaßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan wie eine Fassadendämmung oder den Fenstertausch innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans umsetzen, können Sie unter Umständen einen zusätzlichen iSFP-Bonus erhalten.

Auf die BAFA-Basisförderung kommen dann fünf Prozentpunkte obendrauf. Ausgenommen davon sind seit August 2022 jedoch Komplettsanierungen zum Effizienzhaus sowie Heizungserneuerungen.

So läuft eine Energieberatung im iSFP ab:

  • Beratungsgespräch und Datenaufnahme
  • Energetische Bilanzierung des Istzustands –> Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch) –> Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten –> Darstellung in Farbklassen
  • Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
  • Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans
  • Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans
  • Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans
Schritt für Schritt zum sanierten Haus: Beispiel eines Individuellen Sanierungsfahrplans Foto: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Förderprogramme BAFA KfW Förderanträge

Förderprogramme

Förderung für die Energieberatung iSFP

Startpunkt für die Sanierung ist am besten eine Energieberatung, diese wird üppig gefördert: Der Zuschuss für eine Energieberatung in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ des BAFA beträgt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650,- Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 850,- Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Ergebnis dieser Beratung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – dieser ist ein guter Leitfaden für die Planung und sichert 5 Prozent mehr Förderung, wenn Maßnahmen aus dem Fahrplan umgesetzt werden.

 

BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Die KfW unterstützt die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden durch Förderungen. Die Grundförderung bietet einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Darüber hinaus gibt es verschiedene Bonusförderungen:

Der Effizienzbonus gewährt 5 % für effiziente Wärmepumpen und bivalente Kombigeräte. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 20 % für den Austausch funktionstüchtiger Ölheizungen und Gasheizungen mit einer Betriebsdauer von über 20 Jahren.

Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten zusätzlich einen Einkommensbonus von 30 %. Die maximal erhältliche Förderung beläuft sich auf 70 % der förderfähigen Gesamtkosten.

 

BEG EM - Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen wie Fenstertausch, Haustürwechsel oder Dämmung können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.

Mit einem iSFP können die förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit steigen, und der Zuschuss erhöht sich auf 20 %.

Zusätzlich kann ein Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt werden, der 50 % der Kosten (maximal 2.500 Euro) umfasst.

Für diese Einzelmaßnahmen gibt es Zuschüsse:

  • Förderung für die neue Heizung
  • Förderung für die Optimierung der Heizung
  • Förderung für die Dämmung des Hauses (Dach, Fassade, Keller, Dachboden)
  • Förderung für neue Fenster
  • Förderung für die neue Haustür
  • Förderung für eine Lüftungsanlage
  • Förderung für das Smart Home
  • Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz

Informationen zu allen derzeit gültigen Fördermöglichkeiten finden sie auch hier:

Wissenswertes zum Förderprogramm

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.

Die Förderkriterien werden passgenau an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen angeglichen. Aktuell liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung/Wohnen und Grundversorgung sowie dem klimagerechten Bauen.

Welche Förderschwerpunkte gibt es und was wird gefördert?

Da eine Vielzahl an Projekten einen Beitrag zur integrierten Strukturentwicklung leisten kann, ist das Förderspektrum im ELR sehr breit.

  • Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen werden Scheunen in Wohnraum umgewandelt, alte Häuser umfassend modernisiert, Wohnraum durch Aufstockungen oder Anbauten erweitert oder leerstehende Gebäude wie alte Schulen zu Wohnungen umgebaut.

Das ELR fördert zeitgemäßen Wohnraum im Innenbereich der Gemeinden, da eine gelungene Innenentwicklung den Gemeinden nachhaltige Stärke ermöglicht. Durch den verminderten Flächenverbrauch im Außenbereich ist dies auch ein ökologischer Pluspunkt.

  • Im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden z.B. für Bäckereien größere Backstuben oder Anbauten für ein Tagescafé gefördert oder Vereine erhalten Unterstützung beim Umbau eines alten Waschhauses zum Dorfladen. Gerade im Hinblick auf das Altern der Bevölkerung sowie die Möglichkeit den Alltag mit kurzen Wegen zu leben, ist ein breites Angebot vor Ort wichtig.
  • Im Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtung stehen Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrgenerationenspielplätze oder auch die Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Fokus. Attraktive, gern besuchte Treffpunkte sind essentiell für das gute Miteinander im Dorf.
  • Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden durch den Bau neuer Produktionshallen und die Verlagerung von unverträglichen Gewerbebetrieben aus Wohngebieten in interkommunale Gewerbegebiete zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen. Seit dem Programmjahr 2023 ist im Hinblick auf den Klimaschutz der Neubau von Gebäuden nur noch mit CO2-speichernden Materialen förderfähig. Minister Hauk plädiert in diesem Zusammenhang nachdrücklich für die alternativen Baustoffe. Ein Grund ist, dass der Baustoff Holz, anders als beispielsweise Stahl oder Beton, nicht mit großem Energieaufwand hergestellt werden muss.

Alle Maßnahmen tragen durch eine Stärkung der kleinen und mittelständischen Betriebe zu einer wirtschaftlichen Stärkung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg bei.

Wer kann sich um eine Förderung bewerben und wie läuft das Verfahren ab?

Sowohl Privatpersonen, Vereine, Kommunen und Unternehmen können im ELR-Projektträger sein. Antragssteller im ELR ist jedoch immer die Gemeinde. Da die Anträge über die Gemeinden, in denen die Maßnahme umgesetzt wird, eingereicht werden müssen, findet hier bereits eine erste Bewertung statt: Wie beurteilt die Gemeinde die strukturelle Bedeutung des Vorhabens? Liegt die Baugenehmigung vor oder ist sie zumindest denkbar? Gibt es Synergieeffekte? Nach der Einordnung durch die Gemeinde werden die gewichteten Maßnahmen auf Landkreisebene im Koordinierungsausschuss diskutiert. Die hier mit viel regionalem Wissen getroffene Priorisierung dient den Regierungspräsidien im nächsten Schritt zur Erstellung eines Programmvorschlags. Dieser Vorschlag ist die Grundlage für die Programmentscheidung, die durch Herrn Minister getroffen wird. Nach der anschließenden Bewilligung der einzelnen Förderprojekte durch die Regierungspräsidien (bei privaten Wohnbauprojekten und kommunalen Projekten) oder durch bei L-Bank (bei Projekten von Unternehmen) kann mit der Maßnahme begonnen werden.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Die Fördersätze variieren aufgrund der Verwaltungsvorschrift und beihilferechtlicher Vorgaben sehr stark. Die Förderung liegt zwischen 10 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn gefördert wird, beträgt die Fördersumme mindestens 5.000 € und maximal 750.000 €.

Zum Beispiel eine häufig vergebene Förderung: Bei der grundlegenden Modernisierung von eigengenutzten Wohngebäuden beträgt die Förderung bis zu 20.000 € pro Wohneinheit, der Fördersatz beträgt 30% der zuwendungsfähigen Kosten.